Rechtsanwalt für Internetrecht

Man kann sich lange darum streiten, ob es so etwas, wie das Internetrecht als eigenes Rechtsgebiet überhaupt gibt. Mit Ausnahme von ein paar gesetzlichen Sonderregelungen die Hinweis- und Anzeigepflichten von Onlinehändlern betreffend finden im Wesentlich die ganz normalen Vorschriften der bereits vor der Verbreitung des Internets vorhandenen Gesetze Anwendung. Im Ergebnis ist es unerheblich, ob man nun online etwas bestellt oder klassisch aus dem gedruckten Katalog heraus – die anzuwendenden Rechtsgrundsätze sind die selben. Anfangs hatte auch die Justiz ihre Schwierigkeiten beim Umgang mit diesem relativ jungen Medium, was sich aber mittlerweile gegeben hat. Dennoch haben sich viele Anwälte auf das sogenannte Internetrecht spezialisiert und ist dies auch allgemein so anerkannt. Für Fragen des Internetrechts sind eigentlich alle Gerichtsarten zuständig – es kommt eben drauf an, ob nun ein Vertragsverhältnis streitig ist oder ob sich jemand strafbar gemacht hat.

Rechtsanwalt Andreas Neuber
Rechtsanwalt Neuber
- Rechtsanwalt für Internetrecht
Rechtsanwalt in Krefeld
Rechtsanwalt am Landgericht Krefeld
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